Nicht gleich in den Notfall gehen

Wer kennt das nicht: Es ist Wochenende, der Arzt ist in den Ferien oder ein Termin ist erst nach längerer Wartezeit möglich. Sie haben aber ein gesundheitliches Problem und möchten Hilfe.

Wir klären ab, wie wir Ihnen helfen können.

Nach gezielter Befragung ist es möglich, ein Medikament abzugeben, das eigentlich rezeptpflichtig ist (Liste B+)
Voraussetzung für die Abgabe ist die sorgfältige Anamnese und Dokumentation des Falles.

Je nach Aufwand berechnen wir eine einfache Dokumentationspauschale, eine vertiefte Beratung mit der Apothekerin oder dem Apotheker, oder eine aufwändige Beratung.
Letztere werden in unserem Beratungsraum unter vier Augen durchgeführt.

Beachten Sie, dass wir in diesem Fall Medikamente und Beratung nicht mit der Krankenkasse abrechnen können und daher der Kunde für die entstandenen Kosten aufkommen muss.
Manche Krankenkassen bieten jedoch spezielle Versicherungsmodelle an, bei denen Sie die Kosten ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!

Kompetent, unabhängig, persönlich

Kosten für die Abgabe eines Medikaments der Liste B+

Zuzüglich Medikament

  • Einfache Dokumentationspauschale von CHF 7.95
  • Vertiefte Beratung CHF 15.–
  • Aufwändige Beratung CHF 30.–

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